Aktuelle Ausgabe

  • 23.04.2024  Zehnte Kids India mit neuem Angebot für Startups

    Die Zeichen im indischen Spielwarenmarkt stehen klar auf Wachstum. Dafür sorgen die demografische Struktur des Landes mit einem sehr hohen Anteil junger Menschen sowie eine wachsende Mittelschicht mit steigendem Einkommen.

  • 22.04.2024  Mehr Nachhaltigkeit in der Veranstaltungsbranche

    Die fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft ist dem BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft beigetreten. Mit der neuen Mitgliedschaft eröffnen sich zahlreiche Möglichkeiten, die Veranstaltungsbranche in Zukunft nachhaltiger zu gestalten.

  • 17.04.2024  LIS-Messe T-Matik erstmals zweitägig

    In diesem Jahr richtet das Unternehmen Logistische Informationssysteme zum elften Mail die T-matik aus und bringt erneut Start-ups, etablierte Unternehmen und Logistikbegeisterte zusammen.

  • 16.04.2024  Jubiläums-Aero mit über 680 Ausstellern aus 36 Ländern

    Die Aero wird in diesem Jahr eine besondere, denn sie ist die 30. Ausgabe der weltweiten Leitmesse für die Allgemeine Luftfahrt, den Luftsport und die Geschäftsluftfahrt.

  • 15.04.2024  Busmesse in Berlin: Barriere- und emissionsarm unterwegs

    Internationale Hersteller zeigen auf der Bus2Bus 2024 neue Fahrzeuge, Komponenten und Dienstleistungen, kündigen die Verantwortlichen an.

  • 11.04.2024  Die intersana 2024 widmet sich der Gesundheit

    Die Gesundheitsmesse intersana ist Anfang Mai wieder das Live-Event in Augsburg und der Region, wenn es um das Thema Gesundheit geht.

  • 10.04.2024  Deutscher Expo-Pavillon feiert Spatenstich in Osaka

    Heute, am 10. April feierte der Deutsche Pavillon auf der Expo 2025 Osaka, Kansai, Japan mit hochrangigen Gästen den offiziellen Spatenstich für das Gebäude der deutschen Beteiligung.

  • 09.04.2024  Neue Geschäftsführung der Messe Düsseldorf India

    Generationenwechsel in der Geschäftsführung der Messe Düsseldorf India (MDI): Der bisherige Geschäftsführer Thomas Schlitt verlässt die indische Tochtergesellschaft mit Hauptsitz in Neu-Delhi.

  • 08.04.2024  Intergeo 2024 im September in Stuttgart

    Vom 24. bis 26. September wird die Messe Stuttgart zum pulsierenden Zentrum der Geospatial-Community zur Intergeo, dem weltweit führenden Event für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement.

  • 05.04.2024  PaintExpo findet wieder in Karlsruhe statt

    Auf der PaintExpo 2024 zeigen rund 430 Aussteller aus 25 Ländern vom 9. bis 12. April in Karlsruhe eine Vielzahl an neuen Technologien für die nachhaltigen und energieeffizienten Lackierprozesse der Zukunft.

  • 04.04.2024  Pro Care widmet sich der Zukunft in der Pflege

    Pflegenotstand und demographischer Wandel – die Pflegebranche kämpft seit Jahren mit strukturellen Problemen und steht vor grundlegenden Herausforderungen.

  • 03.04.2024  NürnbergMesse feiert ihren 50. Geburtstag

    Anlässlich des 50-jährigen Firmenjubiläums der NürnbergMesse setzt die Messegesellschaft ihr eigenes Jubiläum auf besondere Weise in Szene. In den Hauptrollen: Die Menschen der Stadt.

  • 02.04.2024  Hamburg Messe und Congress nimmt Photopia aus dem Programm

    Die Hamburg Messe und Congress wird das Imaging-Festival Photopia Hamburg nicht fortsetzen, da eine wirtschaftliche Durchführung in einem aktuell schwierigen Marktumfeld nicht möglich ist.

  • 28.03.2024  Messe Stuttgart tritt Klimabündnis Baden-Württemberg bei

    Das Bündnis ist ein Zusammenschluss von Unternehmen und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Gemeinsam setzen sie sich dafür ein, mittel- bis langfristig klimaneutral zu wirtschaften und bei nachhaltigen Aktivitäten zu unterstützen.

  • 27.03.2024  Renexpo Interhydro: Zentrum der europäischen Wasserkraft

    Zwei Tage lang stand das Messezentrum Salzburg vergangene Woche wieder im Zeichen der Wasserkraft. Die Fachmesse Renexpo Interhydro war am 21. und 22. März der Treffpunkt für Europas führende Unternehmen im Bereich der Hydroenergie.

  • 26.03.2024  Koelnmesse holt mit Silke de Witt neue Finanzchefin

    Silke de Witt wird ab dem 1. Juli 2024 die Finanzgeschäfte der Koelnmesse leiten und auch Mitglied der Geschäftsleitung sein. Sie tritt am 1. April 2024 in das Unternehmen ein.

  • 25.03.2024  1964 bis 2024: 60 Jahre Messe München

    Am 1. April 1964 wurde die „Münchner Messe- und Ausstellungsgesellschaft“ gegründet und löste damit den „Verein Ausstellungspark“ ab. In diesem Jahr feiert sie Jubiläum.

  • 22.03.2024  Insights-X nimmt schweren Herzens Abschied vom Markt

    Es ist ein überraschender, aber wohlüberlegter Schritt, heißt es: Die Insights-X, die bisher jährlich im Oktober in Nürnberg stattfand, wird eingestellt.

  • 21.03.2024  Westfalenhallen: Veranstaltungsgeschäft als Wirtschaftsmotor

    Ein besonders aussagekräftiger Indikator für das abgelaufene Geschäftsjahr in Dortmund ist die Umschlagziffer des Messegeländes, die auf 15,1 angestiegen ist.

  • 20.03.2024  Cable Car World in Essen: KMU können sich vergünstigt beteiligen

    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Nordrhein-Westfalen können für ihre Teilnahme an der Cable Car World 2024 eine attraktive Landesförderung in Anspruch nehmen.

FAMAB: Das Konjunkturpaket wird der Veranstaltungsbranche kaum helfen

05.06.2020

Nach Auffassung das FAMAB Kommunikationsverbands sind diese Maßnahmen nur sehr begrenzt geeignet, die Situation der Unternehmen in der Veranstaltungswirtschaft nachhaltig zu verbessern und das bereits angekündigte Massensterben zu verhindern.

Die Koalition hat sich am 03.06.2020 auf ein umfassendes Konjunkturpaket im Gesamtvolumen von 120 Milliarden Euro geeinigt. Auch die dramatische Situation der Veranstaltungsbranche findet dort unter Punkt 13 Erwähnung:

„Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Milliarden Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 Prozent fortdauern. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent können bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis zehn Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31. August 2020 und die Auszahlungsfristen am 30. November 2020. {Finanzbedarf: 25 Milliarden Euro aus nicht ausgeschöpftem bestehendem Programm}.“

Dazu Jörn Huber (Vorstandsvorsitzender FAMAB e.V.):

„Grundsätzlich ist das mutige Handeln der Koalition natürlich zu begrüßen. Das ist aber leider auch das einzige positive, was ich aus unserer Sicht zu den verabschiedeten Maßnahmen sagen kann. Aus dem Papier geht leider klar hervor, dass die politischen Entscheidungsträger noch immer nicht die spezifischen Problemstellungen einzelnen Branchen erkannt haben und entsprechend zielgerichtet helfen wollen. Stattdessen wird nun mit der berühmten Gießkanne gearbeitet und irrwitzige Beträge großflächig verteilt. Dies wird den Unternehmen unserer Branche kaum helfen. Insgesamt müssen den getroffenen Entscheidungen aus Sicht unserer Branche leider erhebliche Mängel zugesprochen werden. Das Paket wird seine Wirkung auf unsere Branche weitgehend verfehlen. Nach wie vor steht eine Branche mit 120 Milliarden Euro Gesamtumsatz und fast 1 Mio. Arbeitsplätzen vor dem Ende. Es ist zu bezweifeln, dass diese Maßnahmen die drohende Insolvenz- und Kündigungswelle werden abwenden können. Eine frustrierende Erkenntnis nach Monaten des intensiven und durchaus konstruktiven Dialoges mit den politischen Entscheidungsträgern in Bund und Ländern.“

Konkret zu kritisieren sind:

Die Bemessungsmonate April und Mai 2020 – Mindestschaden 60 Prozent Umsatzverlust

Die Monate April und Mai 2020 sind als Grundlage für die Berechnung des Umsatzausfalls grundsätzlich ungeeignet. Allein durch die normalen unterjährigen Umsatzschwankungen (Projekt- und Saisongeschäft) in der Veranstaltungsbranche muss hier auf einen deutlich größeren Zeitraum und Durchschnittswerte zurückgegriffen werden. Zusätzlich erfolgte – gerade durch die Corona-Maßnahmen und die damit verbundene langwierige Verhandlungen mit Kunden verursacht – die Rechnungsstellung mit erheblichen Verzögerungen. Dadurch entsteht die Illusion von Umsätzen in Monaten, in denen die Auslastung allerdings bereits dramatisch eingebrochen war. Das wird es vielen Unternehmen schwer bis unmöglich machen, genau in diesen Bezugsmonaten einen 60-prozentigen (oder höheren) Umsatzverlust nachzuweisen. Es wäre deutlich sinnvoller, hier auf langfristigere Durchschnittswerte zu setzen. Alternativ könnte die Auslastung der Unternehmen als Messgröße für die Betroffenheit von den Corona-Maßnahmen herangezogen werden.

Beschränkung des Maximalbetrags auf 150.000 und drei Monate

Die Höhe der „Hilfe“ wird auf 150.000 Euro pro Monat/in drei Monaten beschränkt. Die Zahl sieht zunächst einmal beindruckend aus. Jedoch entspricht dies bei einem Unternehmen mit 250 Mitarbeitern gerade einmal 200 Euro pro Mitarbeiter und Monat. Ein Betrag, der nicht ausreichend wird, um Insolvenzen zu verhindern.

Die Koalition scheint davon auszugehen, dass es ab September 2020 ein „back to normal“ für die Veranstaltungsbranche gibt. Eine schöne und gleichsam unfassbar naive Vermutung. Schon aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten für unsere Produkte und Dienstleistungen von mindestens drei bis sechs Monaten, ist zu diesem Zeitpunkt – rein rechnerisch – höchstens mit ersten, stark verkleinerten Messen und Veranstaltungen zur rechnen. In Summe sicher nicht ausreichend, um die Branche auch nur minimal „auszulasten“. Die Verlustszenarien für die Unternehmen unserer Branche werden sich zeitlich deutlich bis ins Jahr 2021 erstrecken. Und dies würde voraussetzen, dass die politischen Entscheidungsträger auf allen Ebenen beginnen, zügige, sinnvolle, durchgängige und verständliche Entscheidungen zu treffen. Denn das ist die zwingend erforderliche Grundlage für Kunden, Veranstalter, Aussteller und Dienstleister „back to live“ zu kommen.

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist zwar an sich begrüßenswert. Doch es muss erkannt werden, dass mit jedem Monat Komplettausfall für die Branche diese Maßnahme immer weniger sinnvoll wird. Es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, dass Mitarbeiter trotz Kurzarbeit arbeiten dürfen, um wichtige Innovationsprojekte, Umweltprojekte, Prozessoptimierungen und Projekt-Planungsleistungen anstoßen zu können. Damit würde die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen gesichert.

Steuerliche Zusammenlegung der Jahre 2019 und 2020

Viele Unternehmen unserer Branche befinden sich bereits im vierten Monat des Berufsverbots. Und dieser Zustand wird anhalten, unabhängig von der Rücknahme existierender Behördlicher Verfügungen. Trotz intensiver Kostenreduzierung erleiden die Unternehmen monatliche Schäden zwischen 50 und 100 Prozent eines Jahresgewinns. Zum heutigen Zeitpunkt sind also bereits Verluste in Höhe von zwei bis vier kompletten Jahresgewinnen eingetreten. Eine steuerliche Berücksichtigung von nur zwei Jahren geht deswegen nicht weit genug.


 
 

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