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Messen und Kongresse fallen nicht unter Großveranstaltungen

28.08.2020

Am gestrigen Tag trafen sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder zu einer Telefonkonferenz und fassten unter anderem den Beschluss, dass Großveranstaltungen noch bis mindestens zum 31. Dezember 2020 verboten bleiben.

Foto: Messe Karlsruhe / Behrend und Rausch

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann äußerte sich im Youtube-Kanal seiner Landesregierung anschließend wie folgt: „Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygienevorschriften nicht möglich sind, sollen bis Ende des Jahres nicht stattfinden." Doch sowohl die Kontaktverfolgung als auch das Einhalten von Hygienevorschriften sind auf Messen, Ausstellungen und Kongressen definitiv möglich. Deshalb hat sich auch Baden-Württemberg in die Riege der anderen Bundesländer eingereiht und am 14. Juli 2020 eine spezielle Verordnung für Messen, Ausstellungen und Kongresse erlassen. Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) auf Messen, Ausstellungen und Kongressen – kurz: CoronaVO Messen – ist vom gestrigen Beschluss zu Großveranstaltungen unberührt und gültig.

Die CoronaVO Messen schafft die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Messen und Kongressen – natürlich mit Auflagen: So muss die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Besuchenden auf das Verhältnis der zur Verfügung stehenden Fläche angepasst werden. Die Verordnung nennt hier sieben Brutto-Quadratmeter pro Besucher. Auch der bekannte Abstand von  1,5 Metern muss auf Messen eingehalten werden können. Dafür werden beispielsweise Gänge verbreitert, Laufwege vorgegeben, Abstandsmarkierungen auf Böden aufgebracht und Flächen hinzugenommen. Die Kontaktverfolgung und die Regulierung der Besucherzutritte werden durch die vorab Online-Registrierung aller Teilnehmenden gewährleistet. Der Erwerb von Tickets an Tageskassen ist damit ausgeschlossen.
Unerlässlich bleibt auch das Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes in den Hallen. Der Schutz kann natürlich abgenommen werden, wenn ein gastronomisches Angebot genutzt wird oder man sich auf einem Messestand beraten lässt. In beiden Situationen muss ein fester Platz eingenommen werden.

Zahlreiche Desinfektionsmöglichkeiten, Hinweise zur Nies-Etikette, eine No-Handshake-Policy, erhöhte Reinigungsintervalle von Kontaktflächen und der Verzicht auf Angebote, bei denen sich Menschen zu nahekommen, sorgen darüber hinaus für Sicherheit. „Die Gesundheit aller hat bei uns den höchsten Stellenwert“, so die Geschäftsführerin der Messe Karlsruhe, Britta Wirtz. „Wir stehen in ständigem Austausch mit den zuständigen Ordnungs- und Gesundheitsämtern und passen unsere Schutz- und Hygienekonzepte permanent auf die geltenden Bestimmungen an. Ich hoffe, dass wir alle, die gern auf eine Messe kommen, davon überzeugen können, dass sie dies mit Sicherheit tun können.“


Foto: Messe Karlsruhe / Behrendt und Rausch

 
 

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