Aktuelle Ausgabe

Einreisebestimmungen für Teilnehmer an deutschen Messen

26.07.2021

Rund 60 Prozent der jährlich rund 180.000 ausstellenden Unternehmen kommen aus dem Ausland, ein Drittel davon aus Ländern außerhalb Europas. Von den zehn Millionen Besuchern reisen fast 30 Prozent aus dem Ausland an. Der AUMA zeigt die gegenwärtigen Einreisebestimmungen auf.

Offene Grenzen und ein möglichst reibungsloser internationaler Reiseverkehr sind für die deutschen Messen von essentieller Bedeutung. Durch die Corona-Pandemie ist der internationale Reiseverkehr teilweise eingeschränkt. Daher müssen sich Messeteilnehmer aus dem Ausland vor ihrer Reise genau über die Einreisebedingungen informieren.

Dabei stellen sich folgende Fragen:

- Ist eine Einreise überhaupt möglich?
- Brauchen Messeteilnehmer ein Visum?
- Ist die Durchführung eines Corona-Tests erforderlich?
- Muss der Messeteilnehmer der Einreise in Quarantäne?

Eine Einreise von Messeteilnehmern aus dem Ausland ist grundsätzlich möglich. Für Einreisende aus Ländern, die das Robert-Koch-Institut weder als Risikogebiet, noch Hochinzidenzgebiet, noch Virusvariantengebiet qualifiziert hat (siehe Länderlisten des Robert-Koch-Instituts und Ländersuche auf einreiseanmeldung.de), bestehen keine Reisebeschränkungen.

Aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten können Messeteilnehmende ebenfalls einreisen, da sie als Geschäftsreisende mit wichtigem Grund angesehen werden. Sie müssen dann bei der Visumbeantragung oder der Einreise nach Deutschland ihre Teilnahme an der Messe nachweisen. Mitarbeiter von ausstellenden Unternehmen müssen eine Bestätigung des Messeveranstalters über ihre Messeteilnahme vorlegen. Messebesucherinnen und Besucher müssen ihre Eintrittskarte zur Messe und zusätzlich eine Terminvereinbarung für einen Geschäftstermin mit mindestens einem Aussteller am Ort auf der Messe vorlegen (Stand: 19. Juli 2021).

 
 

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