Vom 14. bis 16. September 2027 feiert die Intersec Europe ihre Premiere in Frankfurt am Main, kündigt die Messe Frankfurt an. Die neue europäische Plattform bringt Lösungen für physische Sicherheit, Cybersecurity und KI in einem integrierten Ansatz zusammen.
Vernunft, Verstand, Kreativität, Innovation und noch mehr Mitwirkung – dieses Rezept für eine erfolgreiche wirtschaftliche Zukunft empfahl das Expertenteam, das am Nachmittag des zweiten Messetages am „Round Table zur Fakuma“ miteinander diskutierte.
Vom 2. bis 5. November treffen sich Messentscheider zum 93. UFI-Weltkongress in Bahrain. Die Tagung findet vor dem Hintergrund eines schwierigen geopolitischen Umfelds statt.
Die Hamburger Messehallen haben sich am letzten Wochenende in ein buntes und kreatives Paradies für digitale und asiatische Popkultur verwandelt:
Karlsruhe wird zum Zentrum digitaler Souveränität: Messe Karlsruhe, FZI und KA-IT-Si haben das Format „DSCX – Digital Sovereignty Confex“ angekündigt.
Fragen rund um die Behandlung von Gelenkverletzungen und -erkrankungen standen vom 17. bis 19. September beim 43. Kongress der Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie (AGA) im Congress Innsbruck im Mittelpunkt.
Drei eng verbundene Zukunftsfelder unter einem Dach: Vom 20. bis 22. Oktober 2026 finden die Airtec, die DefenceTec und die Counter UAS auf dem Messegelände Augsburg statt.
Die internationale Betonfachmesse "Vietconcrete" wird vom 20. bis 22. April 2027 in Hanoi, Vietnam, stattfinden. Veranstalter ist Informa Markets Vietnam. Merebo Messe International organisiert den Europa-Pavillon.
Der Fund einer mit Sprengstoff versehenen Drohne am Flughafen Leipzig/Halle hat die Bedrohung Kritischer Infrastrukturen zuletzt unmittelbar vor Augen geführt.
Mehr als 6.000 Developer, 450 Speaker aus 50 Ländern und 400 Sessions: Ein Event rückt KI, Mobile Security und neue Plattformen in den Fokus.
Wenn sich die internationale Baubranche Anfang 2027 in München trifft, setzt Hörmann erneut auf einen der größten Messeauftritte auf der „Bau“.
Zur GalaBau 2026 setzte die NürnbergMesse erstmals vier Shuttlebusse auf dem Messegelände ein, die mit dem Kraftstoff HVO100 („Biodiesel“) fahren.
Die Automechanika Frankfurt 2026 verzeichnet ein Besucherplus: Über 112.000 Fachbesucher aus 173 Ländern nutzten die Messe fünf Tage lang als Treffpunkt der Branche.
Die Internationale Handwerksmesse (IHM) erweitert 2027 ihr Angebot für Handwerksbetriebe, Fachpublikum und Organisationen.
Seit dem 12. August 2026 gilt in Deutschland ein neuer Rechtsrahmen für Verpackungen, berichtet der Messeverband AUMA. Er beschäftigt sich zudem mit den Auswirkungen auf die Messebeteiligten.
Vom 5. bis 8. April 2027 veranstaltet der Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken (VDW) erstmals die Next Generation Metalworking (NexGeM).
Die K – die weltweit führende Fachmesse für Kunststoff und Kautschuk – stärkt ihr internationales Portfolio in Indien, einer der größten und am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt.
Die AMB – Internationale Ausstellung für Metallbearbeitung – ist am 19. September zu Ende gegangen und sendet ein positives Signal für die Metallbearbeitungsbranche in Europa.
Autonome Reinigungsmaschinen in den Hallen, Drohnen im Einsatz an der Gebäudefassade und ein Reinigungsroboter als Publikumsmagnet: Die Clean Pro Expo hat neue Technologien der professionellen Reinigung erlebbar gemacht.
Der persönliche Austausch mit internationalen Partnern gewinnt für die Gartenbaubranche immer mehr an Bedeutung.
16.10.2026
Der Rat der Europäischen Union hat am 28. September 2026 Erleichterungen bei den Pflichten zur A1-Bescheinigung für grenzüberschreitende Tätigkeiten beschlossen, berichtet der Messeverband AUMA.
Die Reform der europäischen Vorschriften zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme sieht vor, dass die bisherige Pflicht, vor bestimmten Tätigkeiten im EU-Ausland den zuständigen Sozialversicherungsträger zu informieren und eine A1-Bescheinigung zu beantragen, in zwei Fällen entfällt. Das betrifft Geschäftsreisen sowie bestimmte kurzfristige Tätigkeiten von höchstens drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Tagen. Für Tätigkeiten im Baugewerbe gilt die Ausnahme für kurzfristige Tätigkeiten nicht.
Für die Messewirtschaft ist dies ein wichtiger Schritt zum Abbau bürokratischer Belastungen. Der AUMA setzt sich seit Langem für praktikable Regelungen und eine Vereinfachung der A1-Verfahren bei grenzüberschreitenden Geschäftsreisen ein.
Neue Definition für Geschäftsreisen
Die Reform definiert erstmals ausdrücklich, was im Sinne der Verordnung als Geschäftsreise gilt. Gemeint ist eine zeitlich begrenzte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit, die mit den geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers beziehungsweise der selbstständigen Person zusammenhängt.
Ausdrücklich eingeschlossen sind Reisen zur Teilnahme an Geschäftssitzungen, kulturellen und wissenschaftlichen Veranstaltungen, Konferenzen und Seminaren sowie Schulungen und Fortbildungen. Reisen zur Erbringung von Dienstleistungen oder zur Lieferung von Waren sind dagegen von dieser Definition ausgenommen.
Für die Messewirtschaft ist diese Unterscheidung besonders relevant: Die Teilnahme an Geschäftstreffen und Konferenzen fällt nach der neuen Definition unter den Begriff der Geschäftsreise. Für solche Reisen sollen die Pflichten zur vorherigen Unterrichtung des zuständigen Sozialversicherungsträgers und zur Beantragung einer A1-Bescheinigung künftig nicht mehr gelten.
Ausnahme auch für kurzfristige Tätigkeiten
Eine weitere Erleichterung betrifft Tätigkeiten im EU-Ausland, die insgesamt höchstens drei aufeinanderfolgende Arbeitstage innerhalb eines Zeitraums von 30 aufeinanderfolgenden Tagen dauern. Auch in diesen Fällen sollen die genannten Vorabpflichten entfallen. Tätigkeiten im Baugewerbe sind von dieser Ausnahme ausdrücklich ausgenommen.
Die Neuregelung betrifft die Pflicht zur vorherigen Unterrichtung und zur Beantragung der Bescheinigung über die anzuwendenden Sozialversicherungsvorschriften. Sie ändert nicht grundsätzlich die Regeln darüber, welches nationale Sozialversicherungsrecht auf eine Person anzuwenden ist. Zudem müssen Arbeitgeber weiterhin erforderliche Nachweise erbringen, wenn der zuständige Träger diese anfordert.
Inkrafttreten und Anwendung
Die Verordnung tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union folgt. Für die neuen Regelungen zu den Vorabpflichten nach Artikel 15 der Durchführungsverordnung ist allerdings ein späterer Anwendungsbeginn vorgesehen: Sie sollen erst 24 Monate nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung gelten. Bis zum Beginn ihrer Anwendung bleiben die bisherigen Vorschriften maßgeblich.
Der AUMA wird die weitere Umsetzung verfolgen und sich weiterhin für praktikable Rahmenbedingungen und den Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen bei internationalen Geschäftsreisen einsetzen.
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